Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

 

  1. Geltung: Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.
  1. Angebot: Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Alle mündlichen oder schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
  1. Preise: Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders geregelt, bei Warenanlieferung ab Werk zzgl. Transport- und Verpackungskosten. Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer besonderen Versandart gehen zu dessen Lasten.

4. Mindermengenzuschlag: Bei einem Nettoauftragswert unter 25,00 EUR wird ein Mindermengenzuschlag von 6,00 EUR berechnet.

  1. Gefahrübergang bei Versendung: Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  1. Lieferung: Die in unseren Verkaufsformularen genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk verlässt oder Versandbereitschaft mitgeteilt wird.

Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager vereinbarungsgemäß das unseres Vorlieferanten verlassen hat. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z. B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen.

Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine 10%ige Über- bzw. Unterlieferung der bestellten Stückzahlen bei entsprechender Berechnung vor.

Auf Abruf bestellte Ware müssen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, innerhalb längstens 12 Monaten abgenommen sein. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt die Waren, auch ohne dass dieselben abgerufen sind, zum Versand zu bringen.

Rücksendung bedarf unser schriftliches Einverständnis. Die zurückgenommene Ware wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Warenwertes gutgeschrieben. 

  1. Zahlungen: Wir versenden die Rechnung per E-Mail an die Ihrem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Widersprechen Sie dieser Regelung nicht, gilt diese als stillschweigend angenommen.

Zahlungen erbitten wir an die Deko-Metall Zunger GmbH, Wesel. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar: bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf unserem Konto zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.  

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger, rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht ausüben, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 

  1. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten gegenüber uns nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jede Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten gegenüber uns nicht, sind wir im übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht auf Besitz. Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller zurückzuübertragen.
  1. Gewährleistung: Der Abnehmer ist verpflichtet die Ware nach ihrer Anlieferung unverzüglich auf Vollzähligkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Beschädigungen innerhalb von 5 Tagen schriftlich anzuzeigen.

Die Gewährleistungsfrist endet nach 12 Monaten. Festgestellte Mängel befreien nicht von der Zahlungspflicht. Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Besteller Kaufmann, liegt die Entscheidung hierüber bei uns. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von unserer Verkaufsleitung zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Für Mangelfolgeschäden übernehmen wir jedoch nur dann eine Haftung, wenn und soweit diese Gegenstand unserer Zusicherungserklärung war. 

  1. Schadenersatz: Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens bleibt der Schadenersatzanspruch eines Bestellers, der Kaufmann ist, auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens begrenzt. Ein Schadenersatzanspruch eines Bestellers, der nicht Kaufmann ist, wegen Verzug oder Unmöglichkeit infolge leichter Fahrlässigkeit findet höchstens bis zu einem Betrag im Werte von einem Viertel des Kaufpreises Berücksichtigung. 
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz Wesel. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  1. Schlußbestimmung: Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht.

 

01.07.2020